2. Antwort von StudiVZ
Dienstag, 15. Januar 2008 von Ariane
Wie angekündigt, hier die Antwort von StudiVZ auf meine Rückfrage wegen der “Verarbeitung personenbezogener Daten”:
FRAGE
“Wenn ich der “Verarbeitung personenbezogener Daten” schriftlich widerspreche (…), betrifft das dann auch Punkt 7 der neuen Datenschutz-Erklärung?”
Antwort
“Ein gesonderter Widerspruch gegen Punkt 7 ist leider nicht möglich.
Der Text unter Punkt 7, d.h. die Möglichkeit des Widerspruches bezieht sich
auf die “Verarbeitung personenbezogener Daten” nicht auf die Weitergabe von Daten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden.
Wir sind dazu verpflichtet die Daten an ermittelnde Behörden zu geben wenn
eine Straftat vorliegt und uns eine direkte Anfrage der Behörde vorliegt. Dies
gilt natürlich nur wenn die Straftat im direkten Zusammenhang mit studiVZ
steht. (z.B. Verbreitung von Kinderpornographie, Morddrohungen o.ä.)
(…)
Viele Grüße vom studiVZ-Team”
So, jetzt wissen wir also ganz genau Bescheid. Entscheiden muss jeder selbst, wie er’s mit StudiVZ hält.